- Schriftgrösse +

Übersicht Anstellungsbedingungen SPITEX BERN

Probezeit

  • drei Monate

Kündigung  

  • sieben Tage während der Probezeit
  • drei Monate nach Ablauf der Probezeit auf Ende eines Monats
  • vier Monate nach 10 Dienstjahren auf Ende eines Monats

Arbeitszeit

  • 42 Stunden, d.h. 8.24 Stunden pro Tag
  • Flexible, fortschrittliche Arbeitszeitmodelle für Mitarbeitende und Kader, Teilzeitmöglichkeit, Anstellung im Monats- oder Stundenlohn

Ferien

Monatslohn

  • 22 Arbeitstage bis 49. Altersjahr
  • 27 Arbeitstage ab 50. Altersjahr
  • 32 Arbeitstage ab 60. Altersjahr
  • 27 Arbeitstage unter 20. Altersjahr
  • zusätzlich fünf Ferientage für das Kader

Stundenlohn

  • 9,24% des Stundenlohnes bei 22 Arbeitstagen
  • 11,59% des Stundenlohnes bei 27 Arbeitstagen
  • 14,04% des Stundenlohnes bei 32 Arbeitstagen
  • 3,077% Feiertagesentschädigung des Stundenlohnes

Gehalt

  • Marktgerechte Entlöhnung, angelehnt an das Gehaltssystem BERESUB der Kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion
  • Nach finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens Ergebnisprämien auf Ebene Mitarbeiter/in und Leistungsboni auf Ebene Kader

Zulagen

Kinderzulagen monatlich (pensenunabhängig)

  • Für Kinder bis zu 16 Jahren CHF 230
  • Für Kinder über 16 Jahren CHF 290

Betreuungszulagen monatlich (gemäss Pensum) pro Familie

  • Bei einem Kind CHF 250
  • Bei zwei Kindern CHF 180
  • Bei drei Kindern CHF 110
  • Bei vier Kindern CHF 40
  • Ab fünf Kindern CHF 0  

Pensionskasse

  • Previs Personalvorsorgestiftung Service Public, Wabern
  • Prämien: 35.50% Arbeitnehmerbeitrag / 64.50% Arbeitgeberbeitrag

Krankentaggeldversicherung

  • Volles Salär während zwei Monaten. Für weitere Krankheitstage 80% des versicherten Lohnes, die gesamte Zahlungsdauer beträgt maximal 720 Tage
  • Prämien: 1/3 zulasten Arbeitnehmer/in / 2/3 zulasten Arbeitgeberin

Unfallversicherung

  • Berufs- und Nichtberufsunfall ist gemäss UVG versichert. Eine Versicherung gegen Nichtbetriebsunfall besteht nur dann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 8 Stunden und mehr beträgt.
  • BU-Prämien: zulasten Arbeitgeberin
  • NBU-Prämien: 1/2 zulasten Arbeitnehmer/in / 1/2 zulasten Arbeitgeberin

Krankenversicherung

  • Kein Kollektivvertrag. Die Arbeitgeberin leistet keine Beiträge an eine persönliche Krankenkasse

Spesen

  • Geregelt im Spesen- und Fahrzeugreglement

Bei SPITEX BERN profitieren die Mitarbeitenden von folgenden Vorzügen (Fringe Benefits):

  • Boni, Erfolgs- und Teamprämien bei sehr gutem Unternehmensresultat (kein Rechtsanspruch)
  • Mitarbeiterfonds für Mitarbeitende in finanziellen Härtefällen
  • Spesenreglement für leitende Angestellte (funktionsabhängig)
  • Übernahme der Pensionskassen-Beiträge zu 64,50 %
  • Grosszügige Km-Entschädigung bei Benützung des eigenen Autos
  • Entschädigung für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln und privaten Fahrrädern
  • Attraktive Zulage und Zeitgutschrift für Abend- und Nachtdienst
  • Entrichtung einer Betreuungszulage
  • Pauschalentschädigung für Dienstkleider, Strom
  • Bezug von Reka-Checks von max. Fr. 500 pro Jahr mit einem Rabatt von 15 %
  • Ausrichtung von Gutscheinen in Bezug auf unser Anwesenheitsmanagement (Fehlzeiten)
  • Events (Unternehmen und Betriebe)
  • Ausrichtung einer Prämie bei erfolgreicher Vermittlung von neuen Mitarbeitenden
  • Ferienkürzung bei Langzeitabsenzen erst ab dem 4. Monat (pro Kalenderjahr, d.h. auch im Folgejahr)
  • Dienstaltersgeschenk: Wahlmöglichkeit: Ferien oder Lohn
  • Bezahlte Pause von 30 Minuten ab 7 Stunden und 15 Minuten bereits ab 4 Stunden
  • Vaterschaftsurlaub von 3 Wochen (sowie grosszügige Urlaubsregelung)
  • Breite Mitwirkung (Sozialpartnerschaft)
  • 22 / 27 / 32 Tage Ferien
  • Zusätzliche Ferienwoche für das Kader
  • Zusätzliche Ruhetage (kein Rechtsanspruch)
  • Flexible Arbeitszeitmodelle (siehe unten)
  • Gezieltes Weiterbildungsangebot
  • Rückzahlungsfreier Betrag von Fr. 4000 für Ausbildungen

Zudem stellt das Unternehmen kostenlos folgende Arbeitsmittel
zur Verfügung (je nach Funktion):

  • Notebook, Poket-PC, Natel
  • Auto, Flyer (Elektrofahrrad), Fahrrad und Velohelm
  • Dienstkleidung

Flexible Arbeitszeitmodelle garantieren allen Mitarbeitenden – auch den Mitgliedern des Kaders – die Wahlmöglichkeit einer Voll- oder Teilzeitstelle im Monats- oder Stundenlohn. In den meisten Fällen können auch Wünsche nach einer Pensenänderung relativ kurzfristig realisiert werden.