Probezeit
Kündigung
- sieben Tage während der Probezeit
- drei Monate nach Ablauf der Probezeit auf Ende eines Monats
- vier Monate nach 10 Dienstjahren auf Ende eines Monats
Arbeitszeit
- 42 Stunden, d.h. 8.24 Stunden pro Tag
- Flexible, fortschrittliche Arbeitszeitmodelle für Mitarbeitende und Kader, Teilzeitmöglichkeit, Anstellung im Monats- oder Stundenlohn
Ferien
Monatslohn
- 22 Arbeitstage bis 49. Altersjahr
- 27 Arbeitstage ab 50. Altersjahr
- 32 Arbeitstage ab 60. Altersjahr
- 27 Arbeitstage unter 20. Altersjahr
- zusätzlich fünf Ferientage für das Kader
Stundenlohn
- 9,24% des Stundenlohnes bei 22 Arbeitstagen
- 11,59% des Stundenlohnes bei 27 Arbeitstagen
- 14,04% des Stundenlohnes bei 32 Arbeitstagen
- 3,077% Feiertagesentschädigung des Stundenlohnes
Gehalt
- Marktgerechte Entlöhnung, angelehnt an das Gehaltssystem des Kantons Bern
- Nach finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens Ergebnisprämien auf Ebene Mitarbeiter/in und Leistungsboni auf Ebene Kader/Geschäftsleitung
Zulagen
Kinderzulagen/Ausbildungszulagen monatlich (pensenunabhängig)
- Für Kinder bis zu 16 Jahren CHF 230
- Für Kinder über 16 Jahren CHF 290
Betreuungszulagen monatlich (gemäss Pensum) pro Familie
- Bei einem Kind CHF 250
- Bei zwei Kindern CHF 180
- Bei drei Kindern CHF 110
- Bei vier Kindern CHF 40
- Ab fünf Kindern CHF 0
Pensionskasse
- Previs Personalvorsorgestiftung Service Public, Wabern
- Prämien: 35.50% Arbeitnehmerbeitrag / 64.50% Arbeitgeberbeitrag
Krankentaggeldversicherung
- Volles Salär während zwei Monaten. Für weitere Krankheitstage 80% des versicherten Lohnes, die gesamte Zahlungsdauer beträgt maximal 720 Tage
- Prämien: 1/3 zulasten Arbeitnehmer/in / 2/3 zulasten Arbeitgeberin
Unfallversicherung
- Berufs- und Nichtberufsunfall ist gemäss UVG versichert. Eine Versicherung gegen Nichtbetriebsunfall besteht nur dann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 8 Stunden und mehr beträgt.
- BU-Prämien: zulasten Arbeitgeberin
- NBU-Prämien: 1/2 zulasten Arbeitnehmer/in / 1/2 zulasten Arbeitgeberin
Krankenversicherung
- Kein Kollektivvertrag. Die Arbeitgeberin leistet keine Beiträge an eine persönliche Krankenkasse
Spesen
- Geregelt im Spesen- und Fahrzeugreglement
Bei SPITEX BERN profitieren die Mitarbeitenden von folgenden Vorzügen (Fringe Benefits):
- Mitarbeiterfonds für Mitarbeitende in finanziellen Härtefällen
- Spesenreglement für leitende Angestellte (funktionsabhängig)
- Übernahme der Pensionskassen-Beiträge zu 64,50 %
- Grosszügige Km-Entschädigung bei Benützung des eigenen Autos
- Entschädigung für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln und privaten Fahrrädern
- Attraktive Zulage und Zeitgutschrift für Abend- und Nachtdienst ab 20Uhr
- Entrichtung einer Betreuungszulage
- Pauschalentschädigung für Dienstkleider, Strom
- Bezug von Reka-Checks von max. Fr. 500 pro Jahr mit einem Rabatt von 15 %
- Ausrichtung von Gutscheinen in Bezug auf unser Anwesenheitsmanagement (Fehlzeiten)
- Verschiedene Events (Unternehmen und Betriebe)
- Ausrichtung einer grosszügigen Prämie bei erfolgreicher Vermittlung von neuen Mitarbeitenden
- Ferienkürzung bei Langzeitabsenzen erst ab dem 4. Monat (pro Kalenderjahr, d.h. auch im Folgejahr)
- Dienstaltersgeschenk: Wahlmöglichkeit: Ferien oder Lohn
- Bezahlte Pause von 30 Minuten ab 7 Stunden und 15 Minuten bereits ab 4 Stunden
- Vaterschaftsurlaub von 3 Wochen (sowie Möglichkeit einer grosszügigen Urlaubsregelung)
- Breite Mitwirkung (Sozialpartnerschaft)
- 22 / 27 / 32 Tage Ferien, abgestuft nach Alter
- Zusätzliche Ferienwoche für das Kader
- Zusätzliche Ruhetage (kein Rechtsanspruch)
- Flexible Arbeitszeitmodelle (siehe unten)
- Gezieltes, breites Weiterbildungsangebot
- Rückzahlungsfreier Betrag von Fr. 4000 für Bildungsmassnahmen
Zudem stellt das Unternehmen kostenlos folgende Arbeitsmittel
zur Verfügung (je nach Funktion):
- Notebook, Poket-PC, Natel
- Auto, Flyer (Elektrofahrrad), Fahrrad und Velohelm
- Dienstkleidung
Flexible Arbeitszeitmodelle garantieren allen Mitarbeitenden – auch den Mitgliedern des Kaders – die Wahlmöglichkeit einer Voll- oder Teilzeitstelle im Monats- oder Stundenlohn. In den meisten Fällen können auch Wünsche nach einer Pensenänderung relativ kurzfristig realisiert werden.
Alle unproduktiven Stunden sind bei uns bezahlte Arbeitszeiten (z.B. Wegzeiten, Weiterbildungen, Kundengespräche etc.). Auch kurzfristige Absagen von Kunden gelten als bezahlte Arbeitszeit.