Probezeit
Kündigung
- sieben Tage während der Probezeit
- drei Monate nach Ablauf der Probezeit auf Ende eines Monats
- vier Monate nach 10 Dienstjahren auf Ende eines Monats
Arbeitszeit
- 42 Stunden, d.h. 8.24 Stunden pro Tag
- Flexible, fortschrittliche Arbeitszeitmodelle für Mitarbeitende und Kader, Teilzeitmöglichkeit, Anstellung im Monats- oder Stundenlohn
Ferien
Monatslohn
- 22 Arbeitstage bis 49. Altersjahr
- 27 Arbeitstage ab 50. Altersjahr
- 32 Arbeitstage ab 60. Altersjahr
- 27 Arbeitstage unter 20. Altersjahr
- zusätzlich fünf Ferientage für das Kader
Stundenlohn
- 9,24% des Stundenlohnes bei 22 Arbeitstagen
- 11,59% des Stundenlohnes bei 27 Arbeitstagen
- 14,04% des Stundenlohnes bei 32 Arbeitstagen
- 3,077% Feiertagesentschädigung des Stundenlohnes
Gehalt
- Marktgerechte Entlöhnung, angelehnt an das Gehaltssystem BERESUB der Kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion
- Nach finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens Ergebnisprämien auf Ebene Mitarbeiter/in und Leistungsboni auf Ebene Kader
Zulagen
Kinderzulagen monatlich (pensenunabhängig)
- Für Kinder bis zu 16 Jahren CHF 230
- Für Kinder über 16 Jahren CHF 290
Betreuungszulagen monatlich (gemäss Pensum) pro Familie
- Bei einem Kind CHF 250
- Bei zwei Kindern CHF 180
- Bei drei Kindern CHF 110
- Bei vier Kindern CHF 40
- Ab fünf Kindern CHF 0
Pensionskasse
- Previs Personalvorsorgestiftung Service Public, Wabern
- Prämien: 35.50% Arbeitnehmerbeitrag / 64.50% Arbeitgeberbeitrag
Krankentaggeldversicherung
- Volles Salär während zwei Monaten. Für weitere Krankheitstage 80% des versicherten Lohnes, die gesamte Zahlungsdauer beträgt maximal 720 Tage
- Prämien: 1/3 zulasten Arbeitnehmer/in / 2/3 zulasten Arbeitgeberin
Unfallversicherung
- Berufs- und Nichtberufsunfall ist gemäss UVG versichert. Eine Versicherung gegen Nichtbetriebsunfall besteht nur dann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 8 Stunden und mehr beträgt.
- BU-Prämien: zulasten Arbeitgeberin
- NBU-Prämien: 1/2 zulasten Arbeitnehmer/in / 1/2 zulasten Arbeitgeberin
Krankenversicherung
- Kein Kollektivvertrag. Die Arbeitgeberin leistet keine Beiträge an eine persönliche Krankenkasse
Spesen
- Geregelt im Spesen- und Fahrzeugreglement
Bei SPITEX BERN profitieren die Mitarbeitenden von folgenden Vorzügen (Fringe Benefits):
- Boni, Erfolgs- und Teamprämien bei sehr gutem Unternehmensresultat (kein Rechtsanspruch)
- Mitarbeiterfonds für Mitarbeitende in finanziellen Härtefällen
- Spesenreglement für leitende Angestellte (funktionsabhängig)
- Übernahme der Pensionskassen-Beiträge zu 64,50 %
- Grosszügige Km-Entschädigung bei Benützung des eigenen Autos
- Entschädigung für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln und privaten Fahrrädern
- Attraktive Zulage und Zeitgutschrift für Abend- und Nachtdienst
- Entrichtung einer Betreuungszulage
- Pauschalentschädigung für Dienstkleider, Strom
- Bezug von Reka-Checks von max. Fr. 500 pro Jahr mit einem Rabatt von 15 %
- Ausrichtung von Gutscheinen in Bezug auf unser Anwesenheitsmanagement (Fehlzeiten)
- Events (Unternehmen und Betriebe)
- Ausrichtung einer Prämie bei erfolgreicher Vermittlung von neuen Mitarbeitenden
- Ferienkürzung bei Langzeitabsenzen erst ab dem 4. Monat (pro Kalenderjahr, d.h. auch im Folgejahr)
- Dienstaltersgeschenk: Wahlmöglichkeit: Ferien oder Lohn
- Bezahlte Pause von 30 Minuten ab 7 Stunden und 15 Minuten bereits ab 4 Stunden
- Vaterschaftsurlaub von 3 Wochen (sowie grosszügige Urlaubsregelung)
- Breite Mitwirkung (Sozialpartnerschaft)
- 22 / 27 / 32 Tage Ferien
- Zusätzliche Ferienwoche für das Kader
- Zusätzliche Ruhetage (kein Rechtsanspruch)
- Flexible Arbeitszeitmodelle (siehe unten)
- Gezieltes Weiterbildungsangebot
- Rückzahlungsfreier Betrag von Fr. 4000 für Ausbildungen
Zudem stellt das Unternehmen kostenlos folgende Arbeitsmittel
zur Verfügung (je nach Funktion):
- Notebook, Poket-PC, Natel
- Auto, Flyer (Elektrofahrrad), Fahrrad und Velohelm
- Dienstkleidung
Flexible Arbeitszeitmodelle garantieren allen Mitarbeitenden – auch den Mitgliedern des Kaders – die Wahlmöglichkeit einer Voll- oder Teilzeitstelle im Monats- oder Stundenlohn. In den meisten Fällen können auch Wünsche nach einer Pensenänderung relativ kurzfristig realisiert werden.