Initiative für Behinderten­gleichstellung

Dies ist auch eine Altersinitiative

BZ, 26.04.2023 //Behinderte Menschen sollen frei entscheiden können, ob sie in der eigenen Wohnung oder im Heim leben. Von den Forderungen der Inklusionsinitiative sollen auch Rentnerinnen und Rentner profitieren.

 

Ausbau von Spitex nötig

Laut Bundesamt für Statistik leben in der Schweiz 1,7 Millionen Menschen mit einer Behinderung, das sind rund 20 Prozent der Bevölkerung. Darunter sind viele betagte Menschen. Dass auch diese von der Behinderten­gleichstellung profitieren, begründen die Initianten mit der Definition in der UNO-Konvention, auf die sich auch die Inklusionsinitiative stützt: «Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnes­beeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.»

Es spiele keine Rolle, ob die Behinderung genetisch bedingt, ob es ein Geburtsgebrechen sei, ob sie durch Unfall, Krankheit oder Alter verursacht werde, sagt Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel. Deshalb fielen Menschen unter die UNO-Konvention, die im Alter beispielsweise seh-, hör- oder gehbehindert seien oder unter einem anderen Gebrechen litten. Schefer ist seit Januar 2019 Mitglied des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Dass die Initianten auch ältere Menschen ansprechen, erhöht die Erfolgschancen. Denn letztlich müssen alle damit rechnen, dass sie früher oder später körperliche oder geistige Einschränkungen erleiden. Besonders angesprochen fühlen dürften sich die Senioren vom Recht auf Wohnen in den eigenen vier Wänden. Laut Schefer erfordert dieses Recht unter anderem einen Ausbau von Spitex und der Betreuungsassistenz.